In den meisten Studios:
Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gesund, nüchtern und drogenfrei sind.
Ab den 16 Lebensjahr nur mit schriftlicher Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.
Bei schriftlicher Erlaubnis erklärt die minderjährige Person mit ihrer Unterschrift die Gültigkeit der Vollmacht. Ist dies nicht der Fall und wird dennoch eine Unterschrift geleistet, so gilt dies als Betrug und entbindet das Studio von sämtlicher rechtlichen Verantwortung. Sollte sich der Tatbestand des Betruges erhärten, behält sich das Studio weitere rechtliche Schritte vor.
Weiterhin behält sich das Studio vor eine telefonische Rücksprache mit dem Vollmachtgeber zu halten. Durch seine Unterschrift auf der Einverständniserklärung, bestätigt der Kunde, über Risiken, Pflegehinweise und Folgeerscheinungen informiert worden zu sein, jegliche Risiken und Spätfolgen in Kauf zu nehmen und keinerlei Ansprüche gegenüber dem Studio und Tätowierer geltend zu machen.
Für gesundheitliche Schäden und Spätfolgen wird keine Haftung übernommen.
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